| Name |
Funktion |
Anschrift |
Telefon |
Firma |
|
Hans Bongen |
Vorsitzender |
Rathausstraße 1, Alpen |
0 28 02 / 22 14 |
Elektro W.
Schmitz eK |
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Werner Paduch |
stellvertretender Vorsitzender |
Rathausstraße 14, Alpen |
0 28 02 / 80 03 77 |
Der Schuh |
|
Volker Schlicht |
Schriftführer |
Rathausstraße 3+5, Alpen |
0 28 02 / 912-630 |
Gemeinde Alpen |
|
Werner Wüppermann |
stellvertretender
Schriftführer |
Lindenallee 8, Alpen |
0 28 02 / 9 18 53 |
Ihr Platz |
|
Thomas Eckholt |
Kassierer |
Burgstraße 28, Alpen |
0 28 02 / 24 28 |
Eckholt GbR |
|
Enrico Linz |
stellvertretender Kassierer |
Bernshuck 35, Alpen |
0 28 02 / 80 99 51 |
Sound-connexion |
|
Karla Gabrys |
stimmberechtigte
Beisitzerin |
Lindenallee 4, Alpen |
0 28 02 / 23 36 |
Wäckers GmbH |
|
Claudia Gärtner-Theußen |
stimmberechtigte
Beisitzerin |
Lindenallee 4, Alpen |
0 28 02 / 23 36 |
Wäckers GmbH |
|
Dieter Heine |
stimmberechtigter
Beisitzer |
Erlenstraße 3, Alpen |
0 28 02 / 69 62 |
Med. Fußpflege
Petra Heine |
|
Thomas Kretzer |
stimmberechtigter
Beisitzer |
Burgstraße 20, Alpen |
0 28 02 / 21 70 |
Adler Apotheke |
|
Michael Loose |
stimmberechtigter
Beisitzer |
Burgstraße 19, Alpen |
0 28 02 / 70 06 50 |
Docter-Loose
Computersysteme |
|
Birgit Muth |
stimmberechtigte
Beisitzerin |
Lindenallee 1, Alpen |
0 28 02 / 10 75 |
Papillon |
|
Birgit Wolter |
stimmberechtigter
Beisitzerin |
Bruckstraße 16, Alpen |
0 28 02 /
800 14 36 |
Lernpunkt |
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| |
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Als Zusammenschluss Alpener Firmen und Geschäftsinhaber (keine
Konzerne), die an der Werbung für die Gemeinde Alpen als Einkaufsort
interessiert sind, wird ein Werbering gegründet.
- Der Sitz des Vereins ist Alpen.
- Das Geschäftsjahr geht vom 1. Juli bis 30. Juni.
- Der Verein führt den Namen "Werbering Alpen" und soll in das
Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Werberings ist das Bestreben, Alpen als Einkaufsort
attraktiver zu machen und gemeinschaftliche Werbung zu organisieren und
durchzuführen.
- Der Werbering ist bestrebt, neben seinen Werbeaktionen die Mitglieder zu
unterstützen; dies erfolgt z.B. durch Fachvorträge, Erfahrungsaustausch,
Vertretung gegenüber der Gemeinde Alpen etc..
- Der Verein geht vom Grundsatz der Kostendeckung aus. Nach Auflösung des
Vereins fällt das Vermögen einer karitativen Einrichtung zu.
§ 3 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft im Werbering Alpen erfolgt durch schriftlichen Antrag
gegenüber dem Vorstand, gemäß § 1 Abs. 1, für die Mitgliedschaft im
Werbering Alpen. Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet
der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt am 1. des
folgenden Monats nach Vorstandsbeschluss.
- Die Mitglieder unterstützen den Verein bei seiner Aufgabe und wahren
seine Interessen. Die Beiträge werden durch Bankeinzug erhoben.
- Beiträge sind aus der Beitragsordnung zu ersehen. Die Höhe der Beiträge
wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Gebühr für die Aufnahme in den Werbering wird durch den Vorstand
bestimmt. Falls bei den Werbeaktionen ein Defizit entsteht, wird dieses
durch eine Umlage bei den Mitgliedern ausgeglichen.
- Rechte und Pflichten des Mitgliedes:
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Ausübung des Stimmrechts auf der
Mitgliederversammlung und zur Teilnahme an allen gemeinschaftlichen
Veranstaltungen, die aufgrund dieser Satzung von Beschlüssen der
Mitgliederversammlung oder des Vorstandes durchgeführt werden.
- Die Mitgliedschaft endet:
a. durch Auflösung des Betriebes des jeweiligen Mitgliedes
b. durch Kündigung der Mitgliedschaft, die zum Schluss eines Geschäftsjahres
unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist dem Vorstand gegenüber
schriftlich zu erklären ist.
c. durch Ausschluss aus dem Verein, der vom Vorstand beschlossen werden
kann, wenn ein Mitglied sich eines vereinsschädlichen Verhaltens schuldig
macht oder trotz Abmahnung und Ankündigung des Ausschlusses mit seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Verein im Verzug gerät.
Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied in gleicher Weise wie ein
abgelehnter Bewerber die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
- Ausgeschiedene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf
Beitragsrückzahlung oder auf Anteile des Vermögens des Vereins.
§ 4 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind:
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
- Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand jährlich mindestens einmal
oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der gesamten
Mitglieder innerhalb von zwei Wochen einzuberufen.
- Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form, mindestens eine Woche vor
Beginn der Mitgliederversammlung.
- Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Vorstandes oder sein
Stellvertreter.
- Gegenstand der Jahreshauptversammlung sind:
a. Jahresbericht
b. Entlastungen
c. ggf. Wahl des Vorstandes
- Bei Jahreshauptversammlungen können Beschlüsse ohne Rücksicht auf die
Zahl der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Die Beschlussfassung erfolgt
mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Satzungsänderungen ist die Zustimmung von
dreiviertel der anwesenden Mitgliedern notwendig. Ergibt sich bei
einer Abstimmung Stimmengleichheit, so gilt der Antrag als abgelehnt. Da ein
Mitglied mit jedem selbstständigen Betrieb innerhalb Alpens
beitragspflichtig ist, ergibt sich sein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung nach der Anzahl der Betriebe, für die Beiträge
errichtet werden.
- Die Kassenprüfung des Vereins ist jährlich durch ein unabhängiges
Prüforgan zu prüfen. Der Prüfungsbericht ist in der Jahreshauptversammlung
den Mitgliedern zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Sowohl über die Jahreshauptversammlung als auch über die
außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind Niederschriften zu fertigen,
die vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter und dem Schriftführer
unterzeichnet werden müssen.
§ 6 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
a. 1. Vorsitzenden
b. 2. Vorsitzenden
c. Schriftführer
d. Kassierer
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Werberings
Alpen und die Durchführung der Aufgaben, welche die Mitgliederversammlung
und der Arbeitsausschuss ihm übertragen.
Im Einzelnen hat:
a. der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende die Sitzungen
und die Jahreshauptversammlung zu leiten, sowie den Werbering Alpen
gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
b. der Schriftführer den gesamten Schriftverkehr zu erledigen
c. der Kassierer hat die Kassengeschäfte zu führen und der
Mitgliederversammlung jährlich eine Gesamtabrechnung über Einnahmen und
Ausgaben des Werberinges vorzulegen. Die Jahresrechnung ist vom Kassenprüfer
zu prüfen.
§ 7 Änderung der Satzung
- Die Änderung der Satzung kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit
einer Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erfolgen.
§ 8 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung mit Zustimmung von mindestens 3/4 aller Mitglieder
erfolgen.
Ist die Versammlung in diesem Sinne nicht beschlussfähig, so erfolgt die
erneute Einberufung einer Auflösungsversammlung, die einen Monat später
stattfinden soll. In der Einladung ist der Grund der wiederholten
Einberufung anzugeben.
Die neue Auflösungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Verein wird aufgelöst, wenn in dieser Versammlung 3/4 der anwesenden
Mitglieder es beschließen.
Alpen, den 29. April 1986
gez. der Vorstand
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