Die aktuelle Beitragsordnung vom 27.11.2025
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Sie regelt den Beitrag der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann ausschließlich von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beiträge
Jahresbeitrag 100,00 €
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschrift vom Konto abgebucht.
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Vereins.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,– Euro pro Mahnung erhoben.
Erfolgt der Vereinsbeitritt im Laufe eines Kalenderjahres, wird dieser anteilig auf die restlichen Monate berechnet.
§ 3 Beitragskonto
Volksbank Niederrhein eG
BLZ 354 611 06
Konto 114483010
IBAN DE93 3546 1106 0114 4830 10
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.