Die aktuelle Beitragssatzung vom 27.03.2014
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitrags-verpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Die Gebühr für die Aufnahme in den Werbering wird durch den Vorstand bestimmt.
Die festgesetzten Beiträge werden für das dem Beschluss folgende Geschäftsjahr (01.03. – 28./29.02.) erhoben.
§ 3 Beiträge
Form A = 80,– Euro Jahresbeitrag – Vollmitglied –aktiv-
Form D = 80,– Euro Jahresbeitrag – für Weihnachtsmitglieder zusätzlich
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung/SEPA Basislastschrift für Form A zum 15.03. und Form D zum 15.10. eines jeden Jahres vom Konto abgebucht.
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 31.03. (Form A) bzw. 31.10. (Form D) auf das Konto des Vereins.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,– Euro pro Mahnung erhoben.
Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.09. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes
§ 4 Gebühren
Aufnahmegebühr Euro 0
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Beitragskonto
Volksbank Niederrhein eG
BLZ 354 611 06, Konto 114483010
IBAN DE93 3546 1106 0114 4830 10
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur schriftlich bis zum 30.11. des Kalenderjahres zum Ende des Geschäftsjahres (28./29.Februar Folgejahr) möglich.